Es sei keine Untersuchung gewesen, sondern etwas Anderes (Z. 492 ff., Z. 511 ff., Z. 594 ff.). Sie habe ihm gesagt, dass sie zu Dr. F.________ (Gynäkologe) gehe. Es sei ihr unangenehm gewesen. Er habe immer gesagt, sie sei doch eine schöne Frau, sie müsse sich doch nicht schämen, sie habe doch eine schöne Vagina. Er habe ihr gesagt, dass man dies halt immer wieder mal machen solle. Sie habe ihm mehrmals gesagt, dass dies nicht nötig sei und sie ihren Gynäkologen habe (Z. 498 ff.). Auf Frage, ob der Beschuldigte sich hierzu geäussert habe, sagte sie aus, er habe ihr gesagt, dass sie keine Medikamente mehr erhalten würde.