4 bzw. objektivieren lassen, die nicht «zeitgerechten Umfangsformen» des Beschuldigten (Praktizierens «nach den Regeln eines Landarztes längst vergangener Zeiten») aber dazu beigetragen hätten, dass überhaupt ein Anfangsverdacht entstanden sei. Es wird im Folgenden zu prüfen sein, ob die Einstellung zu Recht erfolgt ist.