Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese eröffnete am 17. April 2020 eine Untersuchung gegen den Beschuldigten u.a. wegen sexueller Nötigung und führte in der Folge verschiedene Ermittlungshandlungen durch (Aktenedition, Hausdurchsuchung, Sicherstellung von Krankenakten, Einvernahme der Parteien). Die Staatsanwaltschaft kam in der angefochtenen Verfügung zum Schluss, dass die polizeilichen Ermittlungen den Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen des Beschuldigten nicht erhärten konnten.