Urteil des Bundesgerichts 1B_142/2021 vom 15. April 2021 E. 5). Abgesehen davon ist eine Ausweis- und Schriftensperre bei ausländischen Staatsangehörigen kaum wirksam, da die schweizerischen Behörden den ausländischen nicht verbieten können, dem Beschuldigten neue Reisepapiere auszustellen (Urteile des Bundesgerichts 1B_142/2021 vom 15. April 2021 E. 5 und 1B_181/2013 vom 4. Juni 2013 E. 3.3.2). Inwiefern die Anordnung einer ambulanten Massnahme den Beschwerdeführer von einer Flucht/einem Untertauchen abhalten würde, ist ebenfalls nicht erkennbar.