___ (Staat), wo er lange gelebt habe, die Beziehungen abgebrochen. Somit müsse festgestellt werden, dass er weder in Portugal eine Familie noch dort oder in P.________ (Staat) eine Wohn- oder Arbeitsmöglichkeit habe. Der Verteidiger weist in der Beschwerde darauf hin, dass gestützt auf das foren- sisch-psychiatrischen Gutachten nichtsdestotrotz von in der Schweiz bestehenden sozialen Beziehungen, insbesondere von einem einigermassen regen Kontakt zu einem seiner Brüder, ausgegangen werden dürfe.