Bei einer Person ausländischer Nationalität sind ferner der Aufenthaltsstatus, die Anwesenheitsdauer in der Schweiz und die familiären Beziehungen von Bedeutung (Urteil des Bundesgerichts 1B_540/2022 vom 17. November 2022 E. 4.4.1). Der drohende Verlust des Aufenthaltsrechts ist bereits im laufenden Strafverfahren als Indiz für eine konkrete Fluchtgefahr zu werten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_149/2017 vom 5. Mai 2017 E. 4.3). Ein gewichtiges Indiz für Fluchtgefahr stellen auch unklare Wohn- und Arbeitsverhältnisse dar (FREI/ZUBERBÜHLER ELSÄSSER, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Aufl.