Das Ganze scheint die Beziehung der beiden belastet zu haben, was sowohl den aktenkundigen Chatverläufen, als auch den Aussagen der Beteiligten selbst entnommen werden kann. Aus der forensisch-psychiatrischen Vorabstellungnahme vom 21. März 2023 geht insoweit hervor, dass sich der Beschwerdeführer gekränkt und ungerecht behandelt fühlt, dies in seinem Leben bereits mehrfach vorgekommen sei und er sich um seinen Lohn geprellt gefühlt habe (dort S. 3, 5 und 6). Unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer in der Nacht vom 15. Dezember 2022 in das fragliche Gebäude eingedrungen ist und dort Gegenstände entwendet hat.