5 zwischenzeitlich weiter verdichtet hat, nicht automatisch geschlossen werden kann, auch hinsichtlich der Brandstiftung hätte sich der dringende Tatverdacht erhärtet. Wie er ebenfalls zutreffend festhält, war bereits bei der Haftanordnung im Dezember 2022 und anlässlich der erstmaligen Verlängerung im Januar 2023 unbestritten, dass er sich in der Tatnacht im fraglichen Gebäude aufgehalten hatte. Bekannt war damals auch schon die belastete Beziehung zwischen ihm und seinem früheren Arbeitgeber resp. dem Geschädigten.