Aus den nachweislich aufgezeichneten Bewegungsmeldungen zwischen 00.34 Uhr und 06.14 Uhr könne nicht auf ihn als Täter der Brandstiftung geschlossen werden, würden doch auch Kleintiere ebenfalls entsprechende Meldungen auslösen. Fraglich sei indes, weshalb kein Videomaterial habe erhältlich gemacht werden können. Auf eine fehlende Stromversorgung könne dies jedenfalls nicht zurückgeführt werden, da der Brand, der die Stromversorgung hätte lahmlegen können, ja erst am frühen Morgen ausgebrochen sei. Somit stelle sich die Frage, ob allfälliges entlastendes Bildmaterial absichtlich vorenthalten werde.