In der Zwischenzeit, d.h. am 22. März 2023, wurde der Beschuldigte erneut einvernommen. Dabei gab er – auf Vorhalt von erzielten Ermittlungsergebnissen – zu, anlässlich des fraglichen Sachverhalts eine Goldkette und eine Uhr mitgenommen und kurz darauf verkauft zu haben. Damit verdichtete sich der dringende Tatverdacht auf einen Einbruchdiebstahl weiter.