Dieser Schluss drängt sich nicht nur deshalb auf, weil kaum anzunehmen ist, dass der Tatort innert weniger Stunden derselben Nacht zweimal von je unabhängigen Täterschaften heimgesucht wurde. Der Schluss wird vielmehr auch dadurch untermauert, dass der Beschuldigte den Geschädigten im Vorfeld der Ereignisse derart massiv bedrohte, dass dieser eine polizeiliche Intervention auslöste, weshalb von einer entsprechenden Motivlage auszugehen ist.