Gemäss Ausführungen der Brandermittler scheint es, als ob die Täterschaft damit Einbruchspuren habe vernichten wollen. Offensichtlich seien mit einer offenen Zündquelle (z.B. Streichholz/Feuerzeug) leicht brennbare Materialien (Papierrollen und/oder Textilien) in Brand gesetzt worden. Weiter bestehe der Verdacht, dass zwecks Beschleunigung des Schadensfeuers Spraydosen mit brandförderndem Inhalt (Reiniger/Treibmittel etc.) eingesetzt worden sein könnten. 3.3 Unbestritten ist, dass die der Strafuntersuchung zugrundeliegenden Tatbestände – unter Vorbehalt der weiteren Voraussetzungen – die Anordnung resp.