Auf deren Antrag hin ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) am 19. Dezember 2022 Untersuchungshaft bis zum 16. Januar 2023 an und verlängerte diese erstmals am 20. Januar 2023 um drei Monate bis am 16. April 2023. Mit Entscheid vom 24. April 2023 gab das Zwangsmassnahmengericht einem weiteren Haftverlängerungsantrag der Staatsanwaltschaft statt und verlängerte die Untersuchungshaft um weitere drei Monate bis zum 16. Juli 2023.