7 5. 5.1 Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der unterliegende Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 428 Abs. 1 StPO). 5.2 Der Beschwerdeführer beantragt im Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt C.________ als unentgeltlichen Rechtsbeistand. Die eingereichten Unterlagen bezüglich finanzielle Situation des Beschwerdeführers bestätigen dessen Mittellosigkeit. Fraglich ist, ob die Beschwerde als von vorneherein aussichtslos angesehen werden muss.