_ vom 5. Januar 2023). Soweit es für die Beurteilung der Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung für das vorliegende Beschwerdeverfahren von Bedeutung ist, wurde das Ausmass der Verletzungen durch die Staatsanwaltschaft somit genügend abgeklärt. Insgesamt sind die aus dem Vorfall resultierten Verletzungen überschaubar und nicht schwerwiegender Natur. In seiner Beschwerde macht der Beschwerdeführer weiter geltend, er leide unter Angstzuständen und das hängige Strafverfahren stelle für ihn eine grosse Belastung dar. Dem Arztbericht von Dr. F._____