Diese trafen am 4. Januar 2023, 5. Januar 2023 und 9. Januar 2023 bei der Staatsanwaltschaft ein. Dem Arztbericht vom Spitalzentrum vom 4. Januar 2023 ist zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer eine gebrochene Nase, einen Bruch des Augenhöhlenbodens und der Augenhöhlenplatte, eine Herzprellung und Prellungen der Wirbelsäule sowie des Unterarms zugezogen hatte. Es habe weder zu einem Zeitpunkt eine unmittelbare Lebensgefahr bestanden, noch habe der Vorfall eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge gehabt.