Die Prozesschancen sind ex ante zu beurteilen. Neben der Stellung eines Gesuch, dem Nachweis der Bedürftigkeit und der genügenden Prozesschancen wird zusätzlich verlangt, dass die anwaltliche Vertretung sich als notwendig erweist, um die Rechte des Betroffenen zu wahren. Gemäss Lehre und Rechtsprechung beurteilt sich die Notwendigkeit des Beizugs eines Rechtsvertreters aufgrund der Gesamtheit der konkreten Umstände.