Diese sprachlichen Hürden könnten nicht durch einen Dolmetscher überwunden werden. Exemplarisch zeige sich dies darin, dass der Beschwerdeführer bei der ersten Kontaktaufnahme mit der Polizei missverstanden worden sei. Im Anzeigerapport habe man fälschlicherweise festgehalten, dass der Beschuldigte mit einem Stab ähnlich wie ein Unihockeyschläger aufgetaucht sei. In Wirklichkeit habe er von einem Baseballschläger gesprochen. Dieses Missverständnis habe erst anlässlich der Einvernahme mit Hilfe eines Dolmetschers geklärt werden können.