3 behörden gehabt. Sowohl die Sprachbarriere wie auch die nicht vorhandenen juristischen Kenntnisse führten beim Beschwerdeführer zu einer starken Überforderung. Ohne entsprechende Deutschkenntnisse sei er nicht in der Lage, amtliche Dokumente ohne Unterstützung eines Rechtsbeistandes zu verstehen sowie darauf zu reagieren bzw. seine Rechte auszuüben. Diese sprachlichen Hürden könnten nicht durch einen Dolmetscher überwunden werden.