Des Weiteren rügt der Beschwerdeführer, dass die Staatsanwaltschaft trotz seiner Aufforderung die entsprechenden Arztberichte bei den zu behandelnden Ärzten bis heute nicht ediert habe. Die Staatsanwaltschaft verkenne zudem, dass der Beschwerdeführer zwar den Vorfall am Schalter der Polizeistation D.________ (Ort) gemeldet habe, der offizielle Strafantrag sowie die Konstituierung als Straf- und Zivilkläger sei aber nicht selbstständig, sondern erst mit Schreiben vom 2. Dezember 2022 durch Rechtsanwalt C.________ erfolgt. Somit habe die Staatsanwaltschaft den abzuklärenden Sachverhalt ungenügend abgeklärt.