Er habe sich eine gebrochene Nase zugezogen, welche bis und mit heute schwere Komplikationen verursache und allenfalls sogar eine Operation erforderlich mache. Es sei zu bedenken, dass der Beschwerdeführer mit seinen 65 Jahren nicht mehr der Jüngste sei und Verletzungen im fortgeschrittenen Alter schlechter verheilten bzw. gravierendere Folgen haben könnten. Des Weiteren rügt der Beschwerdeführer, dass die Staatsanwaltschaft trotz seiner Aufforderung die entsprechenden Arztberichte bei den zu behandelnden Ärzten bis heute nicht ediert habe.