Der Beschwerdeführer macht geltend, bei den im Raum stehenden Delikten handle es sich nicht um Bagatelldelikte, insbesondere handle es sich nicht um einen blossen Nachbarschaftsstreit. Der Beschwerdeführer habe ernstzunehmende Verletzungen erlitten und sich in ärztliche Behandlung begeben müssen. Er habe sich eine gebrochene Nase zugezogen, welche bis und mit heute schwere Komplikationen verursache und allenfalls sogar eine Operation erforderlich mache.