Mit Verfügung vom 24. Mai 2023 wurde er darauf hingewiesen, dass sein Ersuchen um Einsetzung einer amtlichen Verteidigung im Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zu richten sei. Betreffend das Gesuch um Einsetzung einer amtlichen Verteidigung im Beschwerdeverfahren wurde ihm eine Frist gesetzt, um sein Gesuch zu begründen, wobei er diese unbenutzt verstreichen liess. Ansonsten liess sich der Beschuldigte innert Frist nicht vernehmen.