Zusätzlich ersuchte er um unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren. Gestützt darauf wurde mit Verfügung vom 10. Mai 2023 ein Beschwerdeverfahren eröffnet. In ihrer Stellungnahme vom 7. Juni 2023 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschuldigte reichte mit Schreiben vom 26. Mai 2023 ein Gesuch um Einsetzung einer amtlichen Verteidigung ein. Mit Verfügung vom 24. Mai 2023 wurde er darauf hingewiesen, dass sein Ersuchen um Einsetzung einer amtlichen Verteidigung im Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zu richten sei.