261bis StGB werden rassische, ethnische oder religiöse Gruppen bzw. Gruppen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erfasst. Diese Gruppen verstehen sich selbst (Selbstwahrnehmung) als anders als die anderen und werden auf Grundlage bestimmter konstanter Merkmale – ihrer Physiognomie, ihrer Kultur, ihrer Glaubensoder sexuellen Orientierung – von den übrigen Gruppen (Fremdwahrnehmung) als anders empfunden und verstanden. Strafbar ist eine Diskriminierung aufgrund einer