Beschwerde gegen die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 21. April 2023 (BA 23 978) Erwägungen: 1. Mit Verfügung vom 21. April 2023 nahm die kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ initiierte Strafverfahren gegen A.________ wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm nicht an die Hand. Hiergegen erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 1. Mai 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).