4 B.________ (Strasse) 190 – der Adresse seines Bruders C.________ und zahlreicher weiterer Personen – gemeldet. Seit 30. Oktober 2020 ist er an der B.________ (Strasse) 192w, Wohnort der Konkubinatspartnerin und der gemeinsamen Kinder, gemeldet. Damit ist davon auszugehen, dass der Strafbefehl, adressiert an die B.________ (Strasse) 190, weder durch den Beschwerdeführer persönlich noch durch eine im gleichen Haushalt lebende, mindestens 16 Jahre alte Person entgegengenommen worden ist.