Er führte aus, dass er erst am 16. Februar 2023 Kenntnis vom Strafbefehl erhalten habe. Am 20. März 2023 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie die Einsprache gegen den Strafbefehl vom 2. November 2021 als verspätet erachte und die Akten zwecks Prüfung der Gültigkeit der Einsprache dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) überweise. Über das Gesuch betreffend Wiederherstellung der Einsprachefrist werde nach dem Entscheid des Regionalgerichts entschieden. Mit Entscheid vom 12. April 2023 erklärte das Regionalgericht die Einsprache zufolge Verspätung als ungültig.