1. Mit Strafbefehl BJS 21 6710 vom 2. November 2021 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Diebstahls schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 45 Tagen. Dagegen setzte sich der Beschuldigte zunächst mündlich (16. Februar 2023) und dann mit Eingabe vom 20. Februar 2023 schriftlich bei der Staatsanwaltschaft zur Wehr. Er führte aus, dass er erst am 16. Februar 2023 Kenntnis vom Strafbefehl erhalten habe.