Nachdem sich aus den edierten Bankunterlagen Hinweise auf möglicherweise durch den Beschwerdeführer betrügerisch erlangte Gelder im Zeitraum von Juni bis November 2021 ergeben hätten, welche es abzuklären gelte, beabsichtige sie, eine weitere Editionsverfügung an die F.________ AG sowie – nach Eingang der edierten Unterlagen – einen Folgeauftrag an die Kantonspolizei Bern zu erlassen. Überdies stellte sie in Aussicht, Abklärungen mit dem Sozialdienst und dem Gemeindeverband öffentliche Si- cherheit-Zivilschutz Region E.________(Ort) zu tätigen und anschliessend den Beschwerdeführer noch einmal zu befragen.