Mit Schreiben vom 17. Mai 2023 erläuterte die neu für den Fall zuständige Staatsanwältin dem Beschwerdeführer, weshalb sie die Voraussetzungen für die Durchführung eines abgekürzten Verfahrens aktuell als nicht erfüllt erachtet und aus diesem Grund das Gesuch pendent hält (Anstehen von diversen Untersuchungshandlungen, bevor über den Antrag entschieden werden kann). Nachdem sich aus den edierten Bankunterlagen Hinweise auf möglicherweise durch den Beschwerdeführer betrügerisch erlangte Gelder im Zeitraum von Juni bis November 2021 ergeben hätten, welche es abzuklären gelte, beabsichtige sie, eine weitere Editionsverfügung an die F._____