6 arbeiten» im vorliegenden Fall an die Hand genommen worden sind, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft nicht weiter erläutert. Soweit im Schreiben vom 17. Mai 2023 von der Staatsanwaltschaft auf weiteren Abklärungsbedarf hingewiesen wird, stützt sich dieser offenbar auf die bereits im Jahr 2021 edierten Bankunterlagen resp. allenfalls auf den Sammelrapport der Kantonspolizei Bern vom 8. Februar 2022. Auch nach Sichtung der edierten Unterlagen resp.