Dies hat umso mehr zu gelten, als dass es sich vorliegend weder um ein überdurchschnittlich umfangreiches noch um ein sachverhaltsmässig oder rechtlich komplexes Verfahren handelt. Dem Beschwerdeführer wird im Wesentlichen vorgeworfen, wiederholt über mehrere Internetplattformen (Facebook, Tutti etc.) gegen Vorausbezahlung Gegenstände verkauft zu haben, ohne diese in der Folge abzuschicken (Gesamtdeliktsbetrag derzeit: ca. CHF 4'740.80; derzeit 57 Fälle; vgl. S. 1 und 3 des Sammelrapports der Kantonspolizei Bern vom 8. Februar 2022). Er ist betreffend des ihm bislang vorgeworfenen Sachverhalts zu einem grossen Teil geständig.