Auch das am 8. Dezember 2021 vom Beschwerdeführer gestellte Gesuch um Durchführung des abgekürzten Verfahrens blieb trotz mehrmaligen Nachfragens des Beschwerdeführers und Zusicherungen durch die Staatsanwaltschaft bis am 17. Mai 2023 unbeantwortet. Die Staatsanwaltschaft begnügte sich während dieser Zeit damit, den Beschwerdeführer mit jeweils relativ spät erfolgten Antworten auf einen späteren diesbezüglichen Entscheid zu vertrösten, ohne näher zu begründen, weshalb derzeit noch keine Entscheidung möglich ist. Dass die Staatsanwaltschaft über so einen langen Zeitraum keine Verfahrenshandlungen getätigt hat resp.