tierten Staatsanwältin zur weiteren Behandlung zugeteilt worden sei. Wie und wann das Strafverfahren weitergehen würde, habe die Staatsanwaltschaft erneut nicht mitgeteilt. Mit Schreiben vom 2. März 2023 habe er die neue Staatsanwältin unter Bezugnahme und Verweis auf die bisherige Korrespondenz um zeitnahe Mitteilung ersucht, wann mit weiteren Verfügungen in der Sache zu rechnen sei. Weder die bisherige noch die neue Verfahrensleitung hätten sich zu diesem Schreiben geäussert. Die letzte Verfahrens- und/oder Untersuchungshandlung liege beinahe 17 Monate zurück (Einvernahme vom 7. Dezember 2021).