Mit Telefonat vom 13. September 2022 habe die zuständige Staatsanwältin ausrichten lassen, dass erst im vierten Quartal mit weiteren Verfügungen gerechnet werden könne. Nachdem entgegen dieser Zusicherung auch im vierten Quartal 2022 keine weiteren Verfügungen ergangen seien, habe er die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 10. Januar 2023 wiederum um Mitteilung ersucht, wann mit weiteren Verfahrenshandlungen, insbesondere mit einer Verfügung betreffend den Antrag auf Durchführung des abgekürzten Verfahrens, gerechnet werden könne.