2.7 Betreffend die Anzeige der Beschwerdeführerin gegen die Ersteller der «Verschandelung» von Jesus und des siebenarmigen Leuchters ist die Kritik der Beschwerdeführerin zutreffend. Die Strafanzeige vom 16. November 2022 war unter anderem gegen die Ersteller der «Verschandelung» von Jesus und des siebenarmigen Leuchters gerichtet. Der Ersteller der beiden inkriminierten Darstellungen ist gemäss der angefochtenen Verfügung C.________. Gemäss Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft resp. Auskunft der Staatsanwaltschaft betrifft die erlassene Nichtanhandnahmeverfügung alle angezeigten Personen, also auch C.__