2 dar, dass die Menora auch im Christentum eine (etwas untergeordnete) Rolle spielt. Soweit die Beschwerdeführerin demgegenüber den Straftatbestand der Rassendiskriminierung ins Feld führt und eine diesbezügliche Strafverfolgung verlangt, ist sie mangels Legitimation nicht zu hören. Auf ihre Beschwerde ist in diesem Sinne einzutreten. 2.4 Die Beschwerdeführerin rügt in prozessualer Hinsicht, die Nichtanhandnahme betreffe nur das A.___