1. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Der Beschluss des Regionalgerichts Bern- Mittelland PEN 22 143 vom 3. Januar 2023 wird aufgehoben. Der mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland PEN 17 700 vom 13. Dezember 2017 für eine Freiheitsstrafe von 27 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Freiheitsstrafe von 27 Monaten ist zu vollziehen. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, festgesetzt auf CHF 3'260.00, und die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 3'000.00, werden dem Verurteilten auferlegt.