Die Höhe der amtlichen Entschädigung wird entsprechend der eingereichten Kostennote auf CHF 7'287.30 festgesetzt. Betreffend das Beschwerdeverfahren macht Rechtsanwältin Dr. B.________ gemäss Kostennote von 31. August 2023 eine amtliche Entschädigung von CHF 4'311.35 geltend (19.5 Stunden à CHF 200.00; CHF 53.10 Auslagen; CHF 50.00 Reisezuschlag; zuzüglich 7.7 % MWST). Die Verhandlung vor der Beschwerdekammer in Strafsachen am 1. September 2023 hat entgegen der Annahme in der Kostennote nicht 6 Stunden, sondern aufgerundet lediglich 4 Stunden gedauert. Entsprechend ist die Kostennote um zwei Stunden zu kürzen.