33 widerrufen und die Teilfreiheitsstrafe von 27 Monaten zu vollziehen. Wie vorstehend dargetan wurde (vgl. E. 9.12 hiervor), gilt ein risikoorientierter Strafvollzug, der darauf ausgerichtet ist, die Rückfallgefahr zu reduzieren. Es bleibt zu hoffen, dass sich die zu vollziehende Freiheitsstrafe als letztes Mittel positiv auf die Legalprognose des Verurteilten auswirken wird. IV. Kosten und Entschädigung