10. Nach dem Gesagten sind die Beschwerden der Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführerin 2 gutzuheissen. Der angefochtene Beschluss ist aufzuheben. Der mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland PEN 17 700 vom 13. Dezember 2017 für eine Teilfreiheitsstrafe von 27 Monaten gewährte bedingte Vollzug ist zu