30 Suchtmittelkonsum zu sehen ist (pag. 1293 und 1306 [PEN 17 700]). Es ist demnach zur Verhinderung weiterer Straftaten entscheidend, dass der Verurteilte seine Suchtmittelproblematik in den Griff bekommt, wozu er sich indes beharrlich verweigert (vgl. insoweit die Aussagen des Verurteilten anlässlich der oberinstanzlichen Parteiverhandlung, wonach er weiterhin bestätigte, nicht drogenabstinent leben zu wollen; Z. 38 ff. S. 8 und Z. 1 S. 9 des Protokolls, pag 313 und 315 [BK 23 16+19]).