hat sich auch in Bezug auf die medizinisch verordneten Dronabinol-Tropfen nicht compliant gezeigt. Bereits im foren- sisch-psychiatrischen Gutachten vom 12. Juli 2017 wurde hinsichtlich des Cannabiskonsums ausgeführt, dass eine schwer differenzierbare Wechselwirkung zwischen den Persönlichkeitseigenschaften und dem Suchtmittelkonsum besteht, die Substanzabhängigkeit eine besonders schwierige Entwicklung bewirkt hat und die Gefahr neuerlicher Straftaten insbesondere bei fortbestehendem unkontrolliertem