mässig die Termine bei der Bewährungshilfe wahrzunehmen – zur Verbesserung der Bewährungsaussichten nicht erfolgsversprechend. Wie von der fallführenden Psychotherapeutin in ihrem Verlaufsbericht vom 2. Mai 2022 nachvollziehbar ausgeführt (pag. 72 [PEN 22 143]), sind ohne eine kleine Einsicht in die Problematik von therapeutischen Schritten keine Verbesserungen zu erwarten. Es reicht nicht aus, anlässlich der Verhandlungen vor dem Gericht lediglich auszusagen, dass man bereit sei für eine Therapie, sondern man muss an dieser denn auch effektiv mitwirken.