{BK 23 16+19}]). Bei den im Berichtsrapport der Fachstelle Bedrohungsmanagement vom 22. Juni 2023 aufgelisteten Vorkommnissen handelt es sich zudem grösstenteils um Vorsatzdelikte und es geht bei den Verfehlungen des Verurteilten offensichtlich nicht nur um blosse Bussen wegen Schwarz-Fahrens (vgl. die diesbezüglichen Ausführungen des Verurteilten an der oberinstanzlichen Parteiverhandlung; Z. 33 S. 7 des Protokolls, pag 311 [BK 23 16+19]), sondern etwa auch um versuchte Nötigung, Sachbeschädigung mit grossem Schaden, Beschimpfung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. 9.12.2