29 men, wie ausgeführt, von denselben Faktoren abhängen und der Verurteilte offensichtlich nicht bereit ist, ernsthaft und längerfristig an diesen zu arbeiten. Der Verurteilte konsumiert nach wie vor Betäubungsmittel, welche einen massgeblichen schlechten Einfluss auf seine Legalprognose haben. Auch verfügt er weiterhin bloss über ein geringes prosoziales Netz. Er hat keine durchwegs geregelte Tagesstruktur und es besteht eine unstete Wohn- und Arbeitssituation.