{BK 23 16+19}]). Insbesondere die Äusserungen des Verurteilten gegenüber seiner Ex-Partnerin, wonach er bereue, sie nicht noch mehr in den Kopf getreten zu haben, aber auch die anhaltende Zerstörungsbereitschaft des Verurteilten sowie seine Drohungen sind alarmierend und haben eine besorgniserregende Abwärtsentwicklung angenommen. Darauf deutet auch der Umstand hin, dass der Verurteilte selbst schockiert über die im Berichtsrapport der Fachstelle Bedrohungsmanagement vom 22. Juni 2023 aufgelisteten Vorkommnisse ist und insoweit anlässlich der oberinstanzlichen Parteiverhandlung ausführte, dass er sich nicht erklären könne, weshalb er sich so verhalte. Es sei ihm entgleitet. Er fühle