237 und pag. 293 {BK 23 16+19}] sowie den Strafbefehl vom 12. Juni 2023 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung, Betäubungsmittelkonsums i.S. des Betäubungsmittelgesetzes, Übertretung gegen das Bundesgesetz zum Schutz von Passivrauchen und unbefugter Benützung eines Fahrzeugs im Sinne des Personalbeförderungsgesetzes [unbedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen und CHF 400 Busse; pag. 293 ff. {BK 23 16+19}]).