28 entschuldigen (vgl. Z. 21 ff. S. 9 des Protokolls, pag. 315 [BK 23 16+19]), sprechen die von ihm versandten Nachrichten eine andere Sprache. Entschuldigende oder einsichtige Worte sind aus diesen nicht ersichtlich. Im März 2023 soll der Verurteilte zudem mehrfach auf die Notfallnummer 144 und den Polizeinotruf 117 angerufen haben, obwohl kein Notfall vorgelegen habe, sich den Mitarbeitenden der Einsatzzentrale gegenüber unanständig und aufbrausend verhalten und diese mehrfach beschimpft haben.